Widerspruch zur Datenübermittlung
Die Stadt Riedenburg als Meldebehörde ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) zu verschiedenen Übermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz